Ein Tagesordnungspunkt auf der Ortsratssitzung am 28.02.2023 behandelt die Aufstellung einer Vorschlagsliste für das Schöffenamt in der Amtsperiode 2024-2028.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Es können nur Personen aufgestellt werden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in der Stadt Einbeck wohnen. Außerdem sollten nur solche Personen benannt werden, die auch bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen.
Nach § 94 Abs. 1 Nr. 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind die Ortsräte und die Ortsvorsteher bei der Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste zu beteiligen.
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Einbeck haben darüber hinaus selbst die Möglichkeit, sich für das Schöffenamt zu bewerben.
Gewählt werden die Schöffen dann durch den Schöffenwahlausschuss.
Interessenten melden sich bitte beim Ortsbürgermeister oder seinem Stellvertreter. oder direkt über den Link unten.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.
Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.
Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts eingesetzt. Bei den Landgerichten sind sie in den Kleinen und Großen Strafkammern tätig.
Schöffinnen und Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.