Informationen zum Hundegesetz

Seit Juli 2011 sind eine Haftpflichtversicherung und ein Erkennungschip für Hunde Pflicht. Zum 1. Juli 2013 traten weitere Gesetzesänderungen in Kraft. Wie zum Beispiel der Hundeführerschein oder der Eintrag ins zentrale Melderegister.

Nach der Neufassung des „Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden“ (NHundG) müssen Hundehalter bereits seit Juli 2011 eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen und den Vierbeinern einen Erkennungschip einpflanzen lassen. Mit einer zentralen Datenbank und einem Hunde-Führerschein nimmt die Regierung die Tierbesitzer bald noch stärker in die Pflicht.
Neu: Der „Hunde-Führerschein“
Zuerst das Wichtigste für alle aktuellen Hundebesitzer: wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten haben, müssen Sie den Hunde-Führerschein nicht machen.
Die Regelung betrifft nur neue Hundehalter, die sich nach Juli 2011 ein Tier angeschafft haben. Diese müssen zu einer theoretischen und praktischen Prüfung vor Fachleuten antreten und dabei ihr Wissen über das Sozialverhalten der Hunde demonstrieren.
Eintrag ins Hunderegister Niedersachsen
Der Eintrag ins Register ist kostenpflichtig. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.). Das zentrale Register soll dazu dienen, um Halter im Schadensfall zur Rechenschaft ziehen zu können, auch wenn ein Hund weggelaufen ist. Vom Dackel bis zum Dobermann müssen hier alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, angemeldet werden – das ist schriftlich, telefonisch und im Internet möglich.
http://www.hunderegister-nds.de
Bundesweit ist das niedersächsische Hundegesetz einzigartig. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft.
Quelle: http://www.ml.niedersachsen.de

Die Hundesteuer beträgt in der Stadt Einbeck für den ersten Hund 84,00 €, für den zweiten Hund 108,00 € und für jeden weiteren Hund 156,00 €

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