Haben wir ein Katzenproblem im Ortskern? Diese Frage stelle ich mir als Ortsbürgermeister.
Die Katze ist ein beliebtes Haustier in vielen Haushalten. Weiches Fell, liebes Schnurren, wie könnte man das nicht gern haben?
Kürzlich wurden im Bereich der Heldenberger Straße winzige Katzenbabys gefunden. Was zunächst süß anmutet, kann schnell zum Problem werden.
Verwilderte, freilebende Katzen sind aufgrund ihrer schweren Lebensbedingungen anfälliger für Krankheiten. Beim Erlegen ihrer Beute können sie Krankheitserreger einfangen und Krankheiten sogar an den Menschen übertragen. Zudem fallen Millionen Vögel den Freigänger Katzen zum Opfer.
Freigänger Katzen müssen unbedingt kastriert bzw. sterilisiert werden. Eine Katze kann zwei-dreimal im Jahr schwanger werden und pro Wurf 3-6 Junge zur Welt bringen.
In der Verordnung der Stadt Einbeck ist folgendes festgeschrieben:
§ 5 Tiere
(5) Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese, sobald sie älter als 5 Monate ist, zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
Diese Verpflichtung entfällt, sofern der Katze der Zugang ins Freie ausschließlich auf dem eigenen oder zur Wohnung gehörenden Grundstück gewährt wird oder die Katze sich außerhalb des Grundstücks oder der Wohnung im ständigen Einwirkungsbereich der Katzenhalterinnen oder Katzenhalter befindet und dabei nicht freilaufend ist.
Nach der Kennzeichnung im Sinne von Satz 1 ist die Katze bei einem Haustierregister anzumelden.
Als Katzenhalterinnen und Katzenhalter im vorstehenden Sinne gelten auch diejenigen, die freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen.
Wo streunende Katzen melden?
Tiere fallen in Deutschland unter das Fundrecht. Das bedeutet, dass eine zugelaufene Katze beim Ordnungsamt als Fund gemeldet werden muss.
Falsch verstandene Tierliebe löst nicht das Problem, sie vergrößertes. Helfen Sie bitte und melden Sie sich, wenn Ihnen etwas auffällt.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen.
Dirk Heitmüller Ortsbürgermeister